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24-Stunden-Assistenz nach SGB & BTHG – Ihr Leitfaden zur richtigen Unterstützung

Die 24-Stunden-Assistenz ist für viele Menschen mit schweren Behinderungen essenziell, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Doch dieses Thema wird oft missverstanden oder mit der klassischen 24-Stunden-Pflege verwechselt.

In diesem Video erfahren Sie, wer Anspruch auf eine 24-Stunden-Assistenz hat, welche Leistungen enthalten sind und wie die Finanzierung geregelt ist. Anders als bei der klassischen 24-Stunden-Pflege, die häufig über Agenturen organisiert wird, richtet sich diese Form der Assistenz an Menschen, die durchgehend Unterstützung benötigen – sei es im Alltag, bei der Arbeit oder in ihrer Freizeit.

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Was ist die 24-Stunden Assistenz nach SGB?

Die 24-Stunden-Assistenz ist eine Betreuungsform, bei der eine Pflegekraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt und rund um die Uhr Unterstützung leistet. Sie umfasst Grundpflege (Körperpflege, Anziehen, Essen), hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Kochen, Putzen, Einkaufen) und soziale Betreuung (Begleitung, Gespräche, Freizeitgestaltung). Ziel ist es, eine kontinuierliche, individuelle Versorgung zu gewährleisten und einen Umzug ins Pflegeheim zu vermeiden.  

Anspruch auf 24-Stunden-Assistenz haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die rund um die Uhr Unterstützung benötigen. Besonders geeignet ist sie für Menschen mit Demenz, eingeschränkter Mobilität oder schweren chronischen Erkrankungen. Voraussetzung ist, dass Angehörige die Pflege nicht allein übernehmen können und eine Betreuung im eigenen Zuhause möglich ist. Die Kosten können über Pflegegeld, Sachleistungen oder Sozialhilfe (SGB XII) anteilig gedeckt werden.

Die 24-Stunden-Assistenz wird durch mehrere Sozialgesetzbücher geregelt:  

  • SGB XI (Pflegeversicherung): Deckt Leistungen der Pflegekassen ab, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Zuschüsse.  
  • SGB V (Krankenversicherung): Regelt medizinische Behandlungspflege, die nur von examinierten Fachkräften durchgeführt werden darf.  
  • SGB XII (Sozialhilfe): Greift, wenn eigenes Einkommen und Pflegeversicherungsleistungen nicht ausreichen.  

Arbeitsrechtlich gelten Vorschriften zu Arbeitszeiten, Pausen und Sozialversicherungspflicht.

Eine 24-Stunden-Assistenzkraft unterstützt in drei Hauptbereichen:  

  • Grundpflege: Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang und Mobilisation.  
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten: Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnräume und Wäschepflege.  
  • Soziale Betreuung: Gespräche, Begleitung zu Arztbesuchen oder Spaziergängen, Förderung von Hobbys und Alltagsstruktur.  

Ziel ist es, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person so weit wie möglich zu erhalten und Sicherheit im Alltag zu gewährleisten. 

Pflegebedürftigkeit kann frühzeitig erkannt werden, wenn körperliche, geistige oder emotionale Einschränkungen auftreten. Anzeichen wie Gedächtnisverlust, Schwierigkeiten bei der Mobilität, Probleme bei der Selbstpflege oder verändertes Verhalten sollten beobachtet werden. Eine rechtzeitige Untersuchung durch einen Arzt oder Pflegeberater hilft, den Pflegebedarf zu bestimmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Lebensqualität zu erhalten und rechtzeitig Unterstützung zu bekommen.  

Pflegende Angehörige können sich durch Selbsthilfegruppen, Beratungsdienste oder psychologische Unterstützung Hilfe holen. Der Austausch mit anderen Betroffenen oder das Gespräch mit einem Fachmann kann helfen, emotionale Belastungen zu verarbeiten. Zudem bieten Ambulante Pflegedienste wie wir  Entlastungsangebote wie Verhinderungspflege, damit Angehörige eine Auszeit nehmen und sich erholen können.  

Pflegende Angehörige sollten sich über Pflegegrade, Rechte der Pflegebedürftigen und Pflegeversicherungsansprüche informieren. Es ist wichtig zu wissen, ob und wann Elternunterhalt geltend gemacht werden kann. Zudem sollten die Arbeitszeiten der Pflegekraft sowie die Haftung bei Pflegefehlern berücksichtigt werden. Eine frühzeitige Beratung zu Pflegevollmachten und Betreuungsverfügungen kann helfen, rechtliche Klarheit zu schaffen und spätere Konflikte zu vermeiden.  

Die Antragstellung erfolgt bei der Pflegekasse und kann online oder per Post erfolgen. Nach dem Antrag wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes den Pflegebedürftigen zu Hause besuchen und die Pflegebedürftigkeit anhand von körperlichen, geistigen und sozialen Aspekten bewerten. Der Gutachter stellt fest, ob ein Pflegegrad vorliegt und welcher Grad für den Antragsteller zutrifft. Der Bescheid der Pflegekasse erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.  

Pflegekosten können durch verschiedene Zuschüsse und Förderprogramme reduziert werden. Dazu gehören Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege, die von der Pflegekasse übernommen werden. Auch Steuererleichterungen für Pflegekosten, Entlastungsleistungen und Wohnraumanpassungen können helfen. Zudem kann eine Pflegekraft über einen Ambulanten Pflegedienst vermittelt werden. Eine rechtzeitige Beratung durch uns hilft, alle finanziellen Möglichkeiten zu nutzen.

Die Selbstständigkeit kann durch Anpassungen im Wohnumfeld, wie barrierefreie Räume und Hilfsmittel (z. B. Haltegriffe, Pflegebetten), gefördert werden. Zudem können aktive Aktivitäten wie Spaziergänge, leichte Hausarbeiten oder Hobbys weiterhin Teil des Alltags sein. Pflegekräfte sollten den Pflegebedürftigen unterstützen, nicht bevormunden, und ihm Entscheidungen über den Tagesablauf und die Pflege weitgehend selbst überlassen. Dies hilft, das Selbstwertgefühl und die Autonomie zu erhalten.  

Wenn der Pflegebedarf plötzlich steigt, sollte zunächst die Pflegekasse informiert werden, um die Pflegegrad-Einstufung anzupassen. Es kann auch ein ambulante Pflegedienst wie wir hinzugezogen werden, um zusätzliche medizinische Pflege zu leisten. Bei kurzfristigem Bedarf kann eine Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege organisiert werden, um die Angehörigen zu entlasten. Eine enge Absprache mit der Pflegekraft und medizinischen Fachkräften hilft, die Betreuung sofort anzupassen und sicherzustellen.  

Um den Alltag für Menschen mit Demenz zu erleichtern, helfen strukturierte Tagesabläufe, die Sicherheit und Orientierung bieten. Visuelle Hilfsmittel wie große Uhren oder Kalender können helfen, den Tag zu strukturieren. Einfühlsame Kommunikation und ruhige, einfache Anweisungen erleichtern das Verstehen. Aktivitäten wie Musiktherapie oder leichte Beschäftigungen fördern das Wohlbefinden. Zudem sollten sich wiederholende Aufgaben und vertraute Gegenstände eingebaut werden, um das Gefühl der Vertrautheit und Sicherheit zu bewahren.  

Die langfristige Pflegeplanung umfasst die Frühzeitige Beantragung eines Pflegegrads und die Einbeziehung von professionellen Pflegekräften. Zudem sollten Finanzierungsoptionen wie Pflegeversicherung, Sozialhilfe und staatliche Zuschüsse berücksichtigt werden. Wir können helfen, den Bedarf an Pflege richtig einzuschätzen und Zukunftsentscheidungen zu treffen. Wichtig ist auch, eine Notfallplanung für plötzliche Veränderungen im Gesundheitszustand zu erstellen.  

Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle, Treppenlifte und Hebe- oder Umsetzhilfen erleichtern den Alltag und unterstützen die Mobilität des Pflegebedürftigen. Notrufsysteme bieten Sicherheit und ermöglichen eine schnelle Reaktion im Notfall. Pflegehilfsmittel wie Inkontinenzprodukte, Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe helfen bei der täglichen Pflege. Zudem können Sprachassistenten und intelligente Geräte wie Smartwatches die Kommunikation und Überwachung verbessern.  

Um den Pflegealltag abwechslungsreicher zu gestalten, können gemeinsame Aktivitäten wie Spaziergänge, Basteln oder Malen durchgeführt werden. Musiktherapie, vorlesen oder das Hören von Lieblingsliedern fördert das Wohlbefinden. Auch soziale Kontakte mit Freunden und Familie oder regelmäßige Ausflüge sorgen für Abwechslung. Erinnerungsarbeit, wie das Durchsehen von Fotoalben oder das Besprechen von alten Erlebnissen, stärkt das Gedächtnis und gibt dem Pflegebedürftigen ein Gefühl von Kontinuität und Verbindung.  

Für die Beantragung der 24-Stunden-Assistenz müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören der Antrag auf Pflegeleistungen, eine ärztliche Bescheinigung zur Pflegebedürftigkeit, sowie Nachweise über den Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen. Zusätzlich wird der Pflegegrad durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes festgestellt. Weitere Unterlagen können je nach Fall erforderlich sein, etwa eine Vollmacht oder Betreuungsverfügung.  

Grundsätzlich ist eine 24-Stunden-Assistenz nur für Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad nach dem SGB XI vorgesehen. Menschen ohne Pflegegrad können jedoch Hilfe zur Pflege nach SGB XII beim Sozialamt beantragen, wenn sie aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen pflegebedürftig sind. In diesem Fall wird der Bedarf an Unterstützung geprüft, und es können entsprechende Leistungen zur 24-Stunden-Betreuung gewährt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.  

Die Bearbeitung eines Antrags auf 24-Stunden-Assistenz kann je nach Pflegekasse und individuellem Fall etwa 4 bis 8 Wochen dauern. Nach dem Antrag wird ein Gutachter des MD (Medizinischer Dienst) den Pflegebedarf prüfen. Sobald der Pflegegrad festgelegt ist, erfolgt die Entscheidung über die Bewilligung der Pflegeleistungen. Es kann auch schneller gehen, wenn alle Unterlagen vollständig und die Pflegebedürftigkeit eindeutig nachgewiesen sind.  

Um eine 24-Stunden-Assistenz über die Pflegekasse zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person mindestens den Pflegegrad 2 haben. Zudem muss ein nachgewiesener Pflegebedarf bestehen, der durch einen MD-Gutachter geprüft wird. Die Betreuung muss zu Hause erfolgen, und es müssen ausreichend Räumlichkeiten für die Pflegekraft zur Verfügung stehen. Die Pflegekasse übernimmt dann entsprechende Sachleistungen oder Pflegegeld zur Deckung der Kosten.  

Wird der Antrag auf 24-Stunden-Assistenz abgelehnt, kann innerhalb von vier Wochen ein Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden. In diesem Widerspruch sollte die Ablehnung begründet und gegebenenfalls mit neuen ärztlichen Gutachten oder zusätzlichen Informationen untermauert werden. Sollte der Widerspruch ebenfalls abgelehnt werden, kann eine Klage vor dem Sozialgericht eingereicht werden, um die Entscheidung anzufechten. Ein Beratungsgespräch mit einem Pflegeberater bzw. Ambulanten Pflegedienst kann ebenfalls helfen, weitere Schritte zu planen.  

Eine 24-Stunden-Assistenzkraft übernimmt keine medizinische Behandlungspflege, die ausschließlich von examinierten Fachkräften durchgeführt werden darf. Dazu gehören:  

  • Medikamentengabe, wenn keine ärztliche Anordnung vorliegt  
  • Wundversorgung und Verbandswechsel  
  • Setzen von Injektionen oder Infusionen  
  • Katheter- oder PEG-Sonden-Versorgung  

Für diese Tätigkeiten muss ein Ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden.  

Die 24-Stunden-Assistenz ermöglicht pflegebedürftigen Menschen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, während sie eine individuelle und flexible Betreuung erhalten.  

  • Vertrautes Umfeld: Kein Umzug ins Pflegeheim, was besonders für Menschen mit Demenz vorteilhaft ist.  
  • Individuelle Betreuung: Die Pflegekraft passt sich den Bedürfnissen und dem Tagesablauf der pflegebedürftigen Person an.  
  • Mehr persönliche Zuwendung: Im Gegensatz zum Pflegeheim gibt es keine festen Zeitpläne, sodass mehr Zeit für Betreuung und Gespräche bleibt.  
  • Familiennähe: Angehörige können die Pflege aktiv mitgestalten und bleiben Teil des Alltags.  

Die 24-Stunden-Assistenz bietet viele Vorteile, bringt aber auch Herausforderungen mit sich:  

  • Arbeitsrechtliche Vorgaben: Pflegekräfte dürfen nicht rund um die Uhr arbeiten, sondern benötigen Pausen und Ruhezeiten.  
  • Hohe Kosten: Die Pflege muss oft privat mitfinanziert werden, da Pflegekassen nur anteilige Leistungen übernehmen.  
  • Eingewöhnungszeit: Pflegekraft und Pflegebedürftiger müssen sich aneinander gewöhnen, was nicht immer sofort harmoniert.  
  • Wohnsituation: Ein eigenes Zimmer für die Pflegekraft ist notwendig.  
  • Verfügbarkeit von Pflegekräften: Passende Pflegekräfte zu finden, kann herausfordernd sein.  

Der Hauptunterschied liegt in der Betreuungsintensität und Verfügbarkeit der Pflegekraft.  

  • 24-Stunden-Assistenz: Eine Betreuungskraft lebt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und ist flexibel verfügbar. Sie übernimmt Grundpflege, Haushaltsführung und soziale Betreuung und kann jederzeit auf spontane Bedürfnisse eingehen.  
  • Ambulante Pflege: Pflegekräfte kommen mehrmals täglich für kurze Einsätze (z. B. Medikamentengabe, Körperpflege). Die restliche Zeit muss durch Angehörige oder andere Dienste abgedeckt werden.  

Die 24-Stunden-Assistenz eignet sich besonders für Menschen mit hohem Pflegebedarf, während die ambulante Pflege bei geringerem Unterstützungsbedarf ausreichend sein kann.

Die 24-Stunden-Assistenz eignet sich besonders für Menschen mit Demenz, eingeschränkter Mobilität oder hohem Betreuungsbedarf, die zuhause bleiben möchten. Einschränkungen bestehen, wenn intensive medizinische Versorgung notwendig ist oder kein separates Zimmer für die Pflegekraft vorhanden ist. Manche fühlen sich in Pflegeheimen wohler, da sie dort soziale Kontakte haben. Die Entscheidung hängt von den individuellen Bedürfnissen, finanziellen Möglichkeiten und der familiären Situation ab.

Die 24-Stunden-Assistenz wird von erfahrenen Betreuungskräften übernommen, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person leben. Sie haben Grundkenntnisse in Pflege und Haushaltsführung. Für medizinische Aufgaben wie Wundversorgung sind examinierte Pflegefachkräfte erforderlich, die über einen Ambulanten Pflegedienst hinzugezogen werden können. Die Auswahl der Pflegekraft sollte auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt sein.

Die Qualifikationen einer 24-Stunden-Assistenzkraft hängen vom Betreuungsbedarf ab. In der Regel sind sie erfahrene Hilfskräfte mit Kenntnissen in Grundpflege und Haushaltsführung. Wichtige Qualifikationen sind Kenntnisse in Körperpflege, Kochen, Reinigung und der Umgang mit Demenz. Sprachkenntnisse und Empathie sind ebenfalls entscheidend. Für medizinische Aufgaben wie Medikamentengabe müssen examiniert Pflegefachkräfte hinzugezogen werden.

Die Suche nach einer passenden 24-Stunden-Assistenzkraft sollte sorgfältig erfolgen, da sie sowohl fachlich qualifiziert als auch menschlich zur pflegebedürftigen Person passen muss. Eine sichere Option ist die Vermittlung über einen Ambulanten Pflegedienste, wie unsere Sonnenglanz GmbH, die die Pflegekraft nach den Bedürfnissen der Person auswählen und alle rechtlichen Aspekte übernehmen. Alternativ kann die Pflegekraft auch privat eingestellt werden, was jedoch einen höheren administrativen Aufwand erfordert. Ein Kennenlerngespräch oder eine Testphase ist in jedem Fall wichtig, um sicherzustellen, dass die Pflegekraft sowohl fachlich als auch zwischenmenschlich geeignet ist.

Ja, bei einer 24-Stunden-Assistenz ist die Auswahl der Pflegekraft möglich, besonders wenn sie über eine Agentur oder einen Pflegedienst vermittelt wird. Angehörige können Wünsche zu Erfahrung, Sprachkenntnissen oder speziellen Pflegeanforderungen äußern. Oft gibt es ein Kennenlerngespräch, um zu prüfen, ob die Pflegekraft passt. Bei privater Anstellung ist die Auswahl noch individueller, jedoch mit größerem Verwaltungsaufwand verbunden. Falls es nicht harmoniert, ist meist ein Wechsel möglich.  

Eine 24-Stunden-Assistenzkraft bleibt in der Regel zwei bis drei Monate, bevor sie durch eine neue Betreuungskraft abgelöst wird. Dies dient der Erholung und stellt eine gleichbleibend hohe Betreuungsqualität sicher. Der Wechsel wird meist vom Ambulanten Pflegedienst organisiert und erfolgt mit einer strukturierten Übergabe. Bei einer privaten Anstellung kann die Aufenthaltsdauer individuell vereinbart werden, muss aber arbeitsrechtliche Vorgaben beachten.  

Damit die 24-Stunden-Assistenzkraft optimal zur pflegebedürftigen Person passt, erfolgt eine gezielte Auswahl durch den Ambulanten Pflegedienst. Dabei werden individuelle Wünsche zu Erfahrung, Sprachkenntnissen und Krankheitsbildern berücksichtigt. Vor dem Einsatz kann ein Kennenlerngespräch stattfinden, um Erwartungen abzugleichen. Sollte die Chemie nicht stimmen, ist in den meisten Fällen ein Wechsel der Pflegekraft möglich.  

Die Familie hat eine wichtige Rolle in der 24-Stunden-Assistenz, da sie für das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person und eine gute Zusammenarbeit mit der Pflegekraft sorgt. Sie kann den Tagesablauf mitgestalten, emotionale Unterstützung bieten und wichtige Entscheidungen treffen. Ein enger Austausch mit der Pflegekraft hilft, Wünsche und Bedürfnisse abzustimmen. Zudem können Angehörige Aufgaben wie Behördengänge oder Arzttermine übernehmen, um die Pflegekraft zu entlasten.  

Ob eine Probezeit für die 24-Stunden-Assistenzkraft möglich ist, hängt von der Art der Anstellung ab. Bei einer Vermittlung über einen Ambulanten Pflegedienst gibt es meist eine Testphase von ein bis zwei Wochen, in der geprüft wird, ob die Betreuung harmoniert. Falls es nicht passt, kann ein schneller Wechsel organisiert werden. Bei privater Anstellung sollte eine Probezeit vertraglich festgelegt werden, um flexibel reagieren zu können. Eine offene Kommunikation hilft, Unstimmigkeiten frühzeitig zu klären.  

Die Einarbeitung einer 24-Stunden-Assistenzkraft beginnt idealerweise mit einer strukturierten Übergabe durch Angehörige oder eine vorherige Betreuungskraft. Dabei werden Tagesablauf, Vorlieben, medizinische Besonderheiten und individuelle Pflegebedürfnisse besprochen. Wichtige Informationen zu Medikamenten, Mahlzeiten und Routinen sollten schriftlich festgehalten werden. Eine enge Abstimmung in den ersten Tagen erleichtert die Eingewöhnung und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.  

Die Kosten für eine 24-Stunden-Assistenz liegen in Deutschland zwischen 2.500 und 5.000 Euro pro Monat, abhängig von der Qualifikation, Erfahrung und den Sprachkenntnissen der Pflegekraft. Betreuungskräfte ohne medizinische Ausbildung sind günstiger als examinierte Pflegefachkräfte. Ein Teil der Kosten kann durch Pflegegeld, Verhinderungspflege oder steuerliche Vorteile erstattet werden. Sozialhilfe kann beantragt werden, wenn eigene Mittel nicht ausreichen.  

Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für die 24-Stunden-Assistenz, abhängig vom Pflegegrad. Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld (z. B. 947 € bei Pflegegrad 4) oder können Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste nutzen. Zusätzlich gibt es Entlastungsbeträge (125 € monatlich), Verhinderungspflege (bis zu 1.612 € jährlich) und Kurzzeitpflege-Zuschüsse. Durch clevere Kombination dieser Leistungen lässt sich die finanzielle Belastung verringern, ein Eigenanteil bleibt jedoch meist bestehen.  

Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keine Leistungen aus der Pflegeversicherung, jedoch können andere Sozialleistungen greifen. Menschen mit geringem Einkommen können beim Sozialamt Hilfe zur Pflege nach SGB XII beantragen. In bestimmten Fällen übernimmt die Krankenkasse häusliche Krankenpflege, wenn diese ärztlich verordnet wird. Zudem können pflegende Angehörige steuerliche Entlastungen für Pflegekosten nutzen. Eine frühzeitige Antragstellung auf einen Pflegegrad ist ratsam, um langfristige Unterstützung zu sichern.  

Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es verschiedene Zuschüsse, die die Kosten der 24-Stunden-Assistenz senken können. Dazu gehören Verhinderungspflege (1.612 € pro Jahr), Kurzzeitpflege (bis zu 1.774 € jährlich) und der monatliche Entlastungsbetrag von 125 €. Zudem können Wohnraumanpassungen mit bis zu 4.000 € pro Maßnahme gefördert werden. Bei geringem Einkommen kann Sozialhilfe nach SGB XII beantragt werden. Pflegekosten sind zudem steuerlich absetzbar.  

Ja, die Kosten für eine 24-Stunden-Assistenz können steuerlich geltend gemacht werden. Pflegebedürftige und Angehörige können bis zu 20 % der Pflege- und Betreuungskosten (max. 4.000 € pro Jahr) als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Zusätzlich können außergewöhnliche Belastungen, wie medizinisch notwendige Pflegekosten, steuerlich berücksichtigt werden. Wer eine Pflegekraft direkt anstellt, kann zudem Sozialversicherungsbeiträge absetzen. Eine individuelle Steuerberatung ist empfehlenswert.

Ja, Pflegegeld kann mit einer 24-Stunden-Assistenz kombiniert werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten monatliches Pflegegeld (z. B. 947 € bei Pflegegrad 4), das zur Finanzierung der Betreuung genutzt werden kann. Wird zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen, sind auch Kombinationsleistungen möglich. Durch geschickte Nutzung weiterer Zuschüsse, wie Verhinderungspflege oder Entlastungsbeträge, kann die finanzielle Belastung weiter reduziert werden.  

Bei einer 24-Stunden-Assistenz lebt die Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person, wodurch Unterkunft und Verpflegung kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies bedeutet, dass ein separates, abschließbares Zimmer sowie die Mitnutzung von Bad und Küche gewährleistet sein sollten. Die Verpflegungskosten variieren je nach Essgewohnheiten, sind jedoch in der Regel gering, da die Pflegekraft die Mahlzeiten gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen einnimmt.  

Die Kosten für Pflegehilfsmittel hängen von den individuellen Bedürfnissen ab. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad erhalten eine monatliche Pauschale von 40 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Inkontinenzprodukte. Technische Hilfsmittel, wie Pflegebetten, Notrufsysteme oder Rollstühle, können von der Pflegekasse bezuschusst oder leihweise bereitgestellt werden. Ein Antrag auf Kostenübernahme sollte frühzeitig gestellt werden.  

Wenn das eigene Einkommen und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege nach SGB XII beantragt werden. Diese Unterstützung deckt die nicht finanzierbaren Pflegekosten ab, wenn kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist. Zudem können Angehörige in gewissen Einkommensgrenzen zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden (Elternunterhalt). Eine frühzeitige Beratung durch das Sozialamt oder einen Pflegedienst hilft, alle finanziellen Hilfen optimal zu nutzen.  

Der Tagesablauf in der 24-Stunden-Assistenz wird individuell an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst. Morgens hilft die Pflegekraft bei Aufstehen, Waschen und Anziehen, bereitet das Frühstück vor und plant den Tag. Tagsüber übernimmt sie Haushaltsaufgaben, soziale Betreuung und Begleitung zu Terminen. Nachmittags können Spaziergänge, gemeinsame Aktivitäten oder Ruhezeiten folgen. Abends unterstützt sie beim Zubettgehen und der Abendroutine. Wichtig sind feste Pausenzeiten für die Pflegekraft, da sie nicht rund um die Uhr arbeiten darf.  

Auch in der 24-Stunden-Assistenz gelten arbeitsrechtliche Vorschriften, die Pausen und Ruhezeiten sicherstellen. Pflegekräfte dürfen nicht rund um die Uhr arbeiten, sondern benötigen täglich mehrere Pausen sowie eine ungestörte Nachtruhe von mindestens 6 Stunden. Der Tagesablauf sollte so organisiert sein, dass feste Erholungszeiten eingehalten werden. Angehörige oder ein ambulanter Pflegedienst können in dieser Zeit unterstützend einspringen. Eine klare Absprache zu Arbeitszeiten und Ruhephasen ist essenziell.  

Damit die 24-Stunden-Assistenzkraft langfristig motiviert und leistungsfähig bleibt, sind geregelte Freizeit- und Erholungszeiten wichtig. Sie hat Anspruch auf tägliche Pausen und eine ungestörte Nachtruhe, die individuell vereinbart werden. In dieser Zeit kann sie sich in ihr Zimmer zurückziehen, spazieren gehen oder persönlichen Interessen nachgehen. Manche Familien ermöglichen Freizeitaktivitäten wie Einkaufsbummel oder Ausflüge in die Umgebung, um die Lebensqualität der Pflegekraft zu fördern.  

Auch in der 24-Stunden-Assistenz ist es wichtig, dass die pflegebedürftige Person ihre Privatsphäre und Selbstbestimmung behält. Klare Absprachen helfen, persönliche Rückzugsorte zu definieren, damit die Pflegekraft nur dann hilft, wenn es wirklich nötig ist. Die Pflegekraft sollte sensibel mit privaten Momenten umgehen, insbesondere bei der Körperpflege oder persönlichen Gesprächen. Zudem kann eine gute Raumaufteilung – mit separaten Wohnbereichen für Pflegekraft und Pflegebedürftigen – dazu beitragen, eine angenehme Balance zwischen Nähe und Privatsphäre zu schaffen.  

Ja, eine 24-Stunden-Assistenzkraft kann die pflegebedürftige Person zu Arztbesuchen, Therapien oder anderen Terminen begleiten und unterstützend zur Seite stehen. Sie darf jedoch keine medizinischen Entscheidungen treffen oder ärztliche Gespräche eigenständig führen. Falls es um komplexe medizinische Fragen geht, sollten Angehörige oder ein gesetzlicher Betreuer hinzugezogen werden. Ein ambulanter Pflegedienst kann ergänzend helfen, wenn medizinische Versorgung vor Ort nötig ist.  

Wenn eine 24-Stunden-Assistenzkraft krank wird oder unerwartet ausfällt, sorgt der ambulante Pflegedienst in der Regel schnell für Ersatz. Die Dauer des Wechsels hängt vom Pflegedienst und der Verfügbarkeit geeigneter Pflegekräfte ab. In akuten Fällen können Angehörige oder ein ambulanter Pflegedienst vorübergehend unterstützen. Bei privater Anstellung sollte frühzeitig eine Vertretungslösung geplant werden, um eine lückenlose Versorgung sicherzustellen. Eine gute Organisation minimiert Ausfallzeiten.  

Der Wechsel einer 24-Stunden-Assistenzkraft erfolgt in der Regel alle zwei bis drei Monate, um Überlastung zu vermeiden. Eine geordnete Übergabe ist wichtig, damit die neue Pflegekraft sich schnell in den Alltag einfindet. Idealerweise gibt es eine kurze Einarbeitungsphase, in der Abläufe, Vorlieben und medizinische Besonderheiten besprochen werden. Angehörige oder eine bestehende Dokumentation können den Wechsel erleichtern. Seriöse ambulante Pflegedienste organisieren den Austausch so, dass keine Betreuungslücken entstehen.  

Ja, die 24-Stunden-Assistenz kann mit weiteren Pflegeangeboten kombiniert werden, um eine bestmögliche Betreuung sicherzustellen. Ergänzend kann ein ambulanter Pflegedienst medizinische Behandlungspflege übernehmen, wie z. B. Wundversorgung oder Medikamentengabe. Auch Tagespflege oder Kurzzeitpflege sind möglich, um Angehörige oder die Pflegekraft zu entlasten. Zusätzlich können Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen genutzt werden, um die Pflege individuell und flexibel zu gestalten.  

Eine 24-Stunden-Assistenzkraft übernimmt umfassende Betreuung, sollte jedoch nicht mit einer medizinischen Fachkraft verwechselt werden. Erwartet werden können Hilfe bei der Grundpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten und soziale Betreuung. Sie sollte zuverlässig, einfühlsam und belastbar sein. Da sie im Haushalt lebt, sind gegenseitiger Respekt und klare Absprachen wichtig. Medizinische Aufgaben, wie Wundversorgung oder Injektionen, dürfen nur von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden.  

In der 24-Stunden-Assistenz ist ein gutes Vertrauensverhältnis entscheidend. Falls es zwischen Pflegekraft und Pflegebedürftigem nicht harmoniert, sollte zunächst das Gespräch gesucht werden, um Missverständnisse zu klären. Kleine Anpassungen im Tagesablauf oder in der Kommunikation können oft helfen. Falls sich die Situation nicht verbessert, kann über den Ambulanten Pflegedienst ein Wechsel der Pflegekraft organisiert werden. Ein respektvoller Umgang erleichtert die Zusammenarbeit und den Übergang zu einer neuen Betreuungskraft.  

Pflegekräfte dürfen nicht rund um die Uhr arbeiten. Sie haben Anspruch auf Pausen, eine ungestörte Nachtruhe und geregelte Arbeitszeiten. In der Regel sind maximal 40 Wochenstunden erlaubt. Bei privater Anstellung muss die Pflegekraft sozialversichert und angemeldet sein. Der gesetzliche Mindestlohn muss eingehalten werden. Ambulante Pflegedienste übernehmen meist die rechtliche Absicherung.  

Ja, eine 24-Stunden-Assistenzkraft muss angemeldet werden, wenn sie privat angestellt wird. Das bedeutet, dass Sozialabgaben, Kranken- und Rentenversicherung sowie Lohnsteuer entrichtet werden müssen. Wird die Pflegekraft über einen Ambulanten Pflegedienst, übernimmt der Dienstleister die Anmeldung. Schwarzarbeit ist illegal und kann zu hohen Strafen führen. Eine legale Anstellung sichert zudem die Rechte der Pflegekraft.  

Eine 24-Stunden-Assistenzkraft benötigt eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Bei einer privaten Anstellung muss der Arbeitgeber Sozialabgaben zahlen, die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung umfassen. Wird die Pflegekraft über einen Ambulanten Pflegedienst oder ein Entsendemodell vermittelt, übernimmt der Dienstleister diese Absicherung. Eine korrekte Anmeldung schützt sowohl die Pflegekraft als auch die pflegebedürftige Person vor rechtlichen und finanziellen Risiken.  

Eine 24-Stunden-Assistenzkraft darf nicht rund um die Uhr arbeiten. Laut Arbeitsrecht sind maximal 40 Stunden pro Woche erlaubt. Zudem hat sie Anspruch auf mehrere Pausen am Tag sowie eine ungestörte Nachtruhe von mindestens 6 Stunden. Die genauen Arbeitszeiten werden individuell festgelegt. Eine gute Planung sorgt dafür, dass die Pflegekraft ausreichend Erholungszeit hat und trotzdem eine zuverlässige Betreuung gewährleistet ist.  

In der 24-Stunden-Assistenz können Haftungsfragen auftreten, wenn es zu Sachschäden, Fehlverhalten oder Unfällen kommt. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt die Pflegekraft bei Schäden während der Arbeit. Wird die Pflegekraft privat angestellt, haftet der Arbeitgeber in bestimmten Fällen mit. Bei Pflegefehlern oder Verletzungen kann eine Klärung über das Sozial- oder Zivilrecht notwendig sein. Eine schriftliche Vereinbarung über Verantwortlichkeiten hilft, Missverständnisse zu vermeiden.  

Pflegebedürftige haben das Recht auf würdevolle, respektvolle und fachgerechte Betreuung. Sie dürfen erwarten, dass die Pflegekraft vereinbarte Aufgaben zuverlässig erfüllt, Privatsphäre respektiert und feste Arbeitszeiten einhält. Zudem haben sie das Recht auf eine klare Kommunikation, um ihre Wünsche und Bedürfnisse mitzuteilen. Falls es zu Problemen kommt, kann ein Wechsel der Pflegekraft über den Ambulanten Pflegedienst erfolgen.  

Ja, viele ambulante Pflegedienste haben eine Mindestlaufzeit für Verträge, die je nach Dienst variiert. Oft beträgt sie ein bis drei Monate, um eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen. In dieser Zeit ist ein Wechsel der Pflegekraft meist möglich. Bei kurzfristigen Kündigungen können jedoch Fristen oder Zusatzkosten anfallen. Es ist empfehlenswert, den Vertrag genau zu prüfen, um flexibel auf veränderte Pflegesituationen reagieren zu können.  

Die Vertragsgestaltung hängt davon ab, ob die 24-Stunden-Assistenzkraft über einen ambulanten Pflegedienst, eine Agentur oder privat angestellt wird. Bei einer Anstellung über einen Ambulanten Pflegedienst wie die Sonnenglanz GmbH übernimmt dieser die gesamte Organisation, inklusive Arbeitsvertrag, Sozialabgaben und Versicherungen. Wird die Pflegekraft privat beschäftigt, muss ein Arbeitsvertrag mit klaren Regelungen zu Arbeitszeiten, Aufgaben, Gehalt und Kündigungsfristen erstellt werden. Eine rechtliche Beratung kann helfen, alle wichtigen Punkte abzusichern.  

Ja, die 24-Stunden-Assistenz ist besonders gut für Menschen mit Demenz geeignet, da sie eine kontinuierliche Betreuung in der vertrauten Umgebung bietet. Die Pflegekraft kann individuell auf Veränderungen im Verhalten eingehen, Sicherheit gewährleisten und feste Routinen schaffen, die Orientierung geben. Dies reduziert Ängste und Verwirrung. Besonders wichtig sind Geduld, Einfühlungsvermögen und Erfahrung im Umgang mit Demenz, um eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen und herausforderndes Verhalten richtig zu begleiten.  

Bei schweren Krankheitsverläufen, wie zum Beispiel nach einem Schlaganfall, Krebs oder schweren chronischen Erkrankungen, wird die 24-Stunden-Assistenz in enger Zusammenarbeit mit ärztlichen Fachkräften und Therapeuten organisiert. Die Pflegekraft übernimmt dabei körperliche Unterstützung, medizinische Betreuung (sofern sie entsprechend ausgebildet ist) und hilft bei der Wundversorgung, Medikamentengabe sowie bei Hygienemaßnahmen. Die Pflege wird stets an den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten angepasst.  

Pflegekräfte, die in der 24-Stunden-Assistenz tätig sind, erhalten oft spezielle Schulungen im Umgang mit Demenz. Diese umfassen unter anderem die Erkennung und Bewältigung von Verhaltensänderungen, Kommunikationsstrategien bei kognitiven Einschränkungen und Deeskalationstechniken. Sie lernen, wie sie strukturierte Tagesabläufe gestalten und den emotionalen Bedürfnissen der Demenzpatienten gerecht werden. Viele Pflegekräfte haben auch Erfahrung im Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten wie Aggression oder Angst und können auf diese gezielt eingehen. Diese Schulungen sorgen für eine kompetente und einfühlsame Betreuung.  

Ja, für Palliativpatienten, die in der Endphase einer Krankheit sind, gibt es spezielle Betreuungsangebote. Bei der 24-Stunden-Assistenz arbeiten Pflegekräfte eng mit ärztlichen Fachkräften zusammen, um eine symptomorientierte, schmerzlindernde Betreuung zu gewährleisten. Ziel ist es, den Patienten so viel Wohlbefinden wie möglich zu bieten und ihre Lebensqualität zu erhalten. Die Pflegekräfte erhalten spezielle Schulungen in palliativer Versorgung, wie der Schmerzbehandlung, der Unterstützung bei der Atemnot und der psychosozialen Betreuung. Zusätzlich kann ein Palliativteam hinzugezogen werden, das für die medizinische Betreuung zuständig ist.  

Im Falle eines Notfalls, wie z. B. einem medizinischen Vorfall oder einem Sturz, ist es wichtig, dass die Pflegekraft schnell und professionell handelt. Zuerst wird die Notfallnummer (112) angerufen, wenn eine medizinische Versorgung notwendig ist. Gleichzeitig sollte die Pflegekraft versuchen, den Patienten zu beruhigen und Erste Hilfe zu leisten, falls erforderlich. Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt  bei der medizinischen Versorgung. Alle wichtigen Notfallinformationen wie Medikamentenplan, Allergien oder Vorerkrankungen sollten in einer Notfallmappe griffbereit sein.  

Ja, die 24-Stunden-Assistenz kann mit Kurzzeitpflege kombiniert werden. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Angehörige eine Auszeit benötigen oder die Pflegekraft vorübergehend ausfällt. Die Kurzzeitpflege bietet die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit in einer Pflegeeinrichtung betreut zu werden, während die 24-Stunden-Assistenz weiterhin im Hintergrund bleibt. Diese Kombination ermöglicht eine flexiblere Betreuung und entlastet sowohl die pflegebedürftige Person als auch die pflegenden Angehörigen. Zudem werden durch diese Variante zuschussfähige Leistungen aus der Pflegekasse beansprucht.  

Pflegende Angehörige können verschiedene Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen. Dazu gehören Entlastungsleistungen aus der Pflegekasse, die für Hilfsdienste oder auch für Tagespflege genutzt werden können. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege, um den Angehörigen bei einer kurzen Auszeit zu unterstützen. Pflegekurse und Beratungsdienste bieten praktische Hilfe und emotionale Unterstützung, um mit der Pflege besser umgehen zu können. Auch psychosoziale Beratung und Selbsthilfegruppen können pflegenden Angehörigen helfen, mit den emotionalen Belastungen der Pflege zurechtzukommen. Diese Angebote tragen dazu bei, die Lebensqualität der pflegenden Angehörigen zu steigern und eine bessere Balance zwischen Pflege und persönlichen Bedürfnissen zu finden.  

Die Qualität der 24-Stunden-Assistenz kann auf verschiedene Weise überprüft werden. Eine Möglichkeit ist, regelmäßig mit der Pflegekraft sowie mit der pflegebedürftigen Person über die Zufriedenheit und den Verlauf der Betreuung zu sprechen. Es sollten Checklisten und Dokumentationen geführt werden, die den Verlauf der Pflege dokumentieren und wichtige Informationen festhalten. Der medizinische Dienst der Krankenkassen bietet zudem unabhängige Bewertungen an, die die Qualität der Pflege objektiv bewerten. Eine regelmäßige Überprüfung hilft, eventuelle Anpassungen vorzunehmen und eine optimale Pflege sicherzustellen.  

Die 24-Stunden-Assistenz wird voraussichtlich weiterhin an Bedeutung gewinnen, da die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in der Zukunft steigt. Es gibt Bestrebungen, die Fördermöglichkeiten für häusliche Pflege weiter zu verbessern, etwa durch höhere Zuschüsse oder flexiblere Finanzierungsmodelle. Auch die Rahmenbedingungen für Pflegekräfte, wie Arbeitszeiten und Bezahlung, könnten verbessert werden, um die Qualität der Pflege zu erhöhen. Der politische Fokus liegt zunehmend auf alternativen Pflegeformen wie der 24-Stunden-Assistenz, um Menschen eine würdevolle Betreuung zu Hause zu ermöglichen. Es ist zu erwarten, dass auch neue Förderprogramme und Gesetzesänderungen die Finanzierung der 24-Stunden-Assistenz weiter unterstützen werden.  

Für die 24-Stunden-Assistenz gibt es eine Vielzahl von digitalen Lösungen, die die Betreuung effizienter und sicherer gestalten. Dazu gehören Notrufsysteme und Fernüberwachungssysteme, die eine schnelle Reaktion im Notfall ermöglichen. Pflege-Apps helfen dabei, den Pflegealltag zu dokumentieren, Termine zu verwalten und Medikamente rechtzeitig zu verabreichen. Digitale Kommunikationsplattformen erleichtern den Austausch zwischen der Pflegekraft, den Angehörigen und Ärzten. Auch intelligente Hilfsmittel wie Smartwatches oder Sensoren, die Stürze erkennen oder den Gesundheitszustand überwachen, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Diese Technologien verbessern nicht nur die Pflegequalität, sondern bieten auch eine höhere Sicherheit für den Pflegebedürftigen.  

Ja, künstliche Intelligenz (KI) kann die 24-Stunden-Assistenz in mehreren Bereichen unterstützen. KI-gesteuerte Sensoren und Geräte können den Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen überwachen, etwa durch das Erkennen von Stürzen, Veränderungen im Schlafverhalten oder Vitalzeichen wie Blutdruck und Puls, Sprachgesteuerte Assistenten können der Pflegekraft helfen, schnell Informationen zu erhalten oder einfache Aufgaben zu erledigen, wie das Abrufen von Medikamentenplänen. Zudem können KI-Algorithmen bei der Dokumentation der Pflegeaktivitäten helfen und Pflegepläne basierend auf den Bedürfnissen des Patienten anpassen. Diese Technologien erleichtern die Arbeit der Pflegekraft und verbessern die Sicherheit und Effizienz der Pflege.  

In der häuslichen Pflege sind mehrere Trends erkennbar, die die Qualität und Effizienz der Betreuung verbessern sollen. Ein wichtiger Trend ist die zunehmende Digitalisierung durch Pflege-Apps, Notrufsysteme und Fernüberwachung, die eine bessere Kommunikation und schnellere Reaktionszeiten ermöglichen. Zudem wächst das Interesse an individualisierter Pflege, bei der die Betreuung stärker auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt wird. Pflegekräfte erhalten verstärkt fortlaufende Schulungen, insbesondere in Bereichen wie Demenz- oder Palliativpflege, um besser auf komplexe Pflegebedarfe eingehen zu können. Ein weiterer Trend ist die Integration von Robotik, etwa durch Assistenzsysteme, die den Pflegealltag erleichtern und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern.